Bauordnungsrechtlich anerkannter Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen

Sicherheitstechnik in Sonderbauten verlässlich geprüft.

Unabhängige Prüfung von Brandmeldeanlagen, sicherheitstechnische Einrichtungen und elektrische Anlagen gemäß PrüfVO Hamburg, Landesbauordnung und VdS rechtssicher, termingerecht, dokumentiert.

Vertrauen aus der Praxis: Auftraggeber aus öffentlicher Hand, Planung und Betrieb.

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Gebäudeverwaltungen

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Kennen Sie diese Herausforderungen?

Unabhängige Prüfung elektrischer Anlagen, Sicherheitsstromversorgungen, Sicherheitsbeleuchtungen sowie Brandmelde- und Alarmierungsanlagen gemäß den Prüfverordnungen der Länder.

01

„Wenn etwas passiert, hänge ich mit drin.“

Meine Antwort

Sie erhalten Prüfberichte, die Behörden akzeptieren und eine klare Aussage, was als nächstes zu tun ist.

02

„Für Sachverständigenprüfungen bekomme ich nie einen Termin oder ein Angebot.“

Meine Antwort

Bei mir erhalten Sie eine Rückmeldung innerhalb von 48 Stunden. Standardprüfungen mit ausreichend Vorlauf können Sie direkt online buchen.

03

„Wir brauchen Unabhängigkeit und wollen keine Konzernstruktur.“

Meine Antwort

Mit mir erhalten Sie einen direkten Ansprechpartner, diskrete Bearbeitung, belastbare Dokumentation und keine Weiterleitung.

04

„Wir wollen kein Mängelprotokoll kurz vor Eröffnung.“

Meine Antwort

Die Begleitung erfolgt bereits in der Planungs- und Ausführungsphase. Probleme werden früh erkannt und gelöst.

05

„Wir brauchen Augenhöhe, nicht nur einen Stempel.“

Meine Antwort

Lösungen werden mitgedacht. Sie erhalten klare Aussagen, kurze Wege und keine Überraschungen im Bericht.

06

„Wiederkehrende Prüfungen dürfen nicht liegen bleiben.“

Meine Antwort

Termine können Sie bereits frühzeitig bei mir buchen. Ich bin während und nach dem Prüftermin immer für Sie erreichbar.

Sachverständigenprüfung für sicherheitstechnische Anlagen

Geprüft wird nach PrüfVO und Landesbauordnung, als Erst- oder wiederkehrende Prüfung. Das Ergebnis ist ein rechtssicherer Prüfbericht, der gegenüber Behörden und Versicherungen standhält.

Prüfung anfragen

01

Elektrische Anlagen

Prüfung der elektrischen Anlage. Besichtigen, Erproben, Messen. Gemäß Prüfverordnung, SK 3602 (VdS) oder DGUV V3

02

Sicherheitsstromversorgung

Funktionsprüfungen von Sicherheitsstromversorgungs- und Notstromanlagen aller Art, z.B. USV-Anlagen und Stromerzeugungsaggregate.

03

Sicherheitsbeleuchtung (SiBel)

Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung gemäß Prüfverordnung oder auf Basis der ASR

04

Brandmeldeanlagen (BMA)

Prüfung von Detektion, Steuerungen, Schnittstellen zur Gebäudetechnik und der Aufschaltung gemäß Prüfverordnung

05

Alarmierungsanlagen

Verständlichkeit, Versorgungssicherheit und Ausführung von Sprachalarmierung und akustischer Signalisierung.

06

Beratung & Begleitung

Fachliche Begleitung in Planung, Ausführung und Abnahme. Frühe Klärung kritischer Punkte spart Zeit, Kosten und Diskussion.

Patrick Schröder, Inhaber ISB Schröder, Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen in Sonderbauten Hamburg
10+

Jahre Praxis in Planung, Bauüberwachung & Prüfung

2

Anerkannte Fachrichtungen als Prüfsachverständiger

Patrick Schröder.

Inhaber, Ingenieur, Prüfsachverständiger.

Schon als fünfjähriger Junge habe ich begonnen, unser Haus „neu zu verkabeln". Kaum ein Spielzeug blieb damals lange unversehrt. Meine Neugier auf Technik und Elektrizität war früh geweckt. Diese Begeisterung ist bis heute geblieben.

Nach Stationen in der Planung sowie der Bauüberwachung technischer Anlagen führte mich mein Weg zu einer großen Prüfgesellschaft. Dort konnte ich meine besondere Sachkunde nachweisen und erhielt die Anerkennung als Prüfsachverständiger.

Heute unterstütze ich Sie nicht nur bei der eigentlichen Prüfung, sondern bereits im Vorfeld beratend. Immer mit dem Ziel, mögliche Mängel früh zu erkennen und zu vermeiden. Als anerkannter VdS-Sachverständiger für elektrische Anlagen führe ich zudem VdS-Prüfungen nach VdS 2871 durch.

Selbstverständlich achte ich strikt auf die erforderliche Unabhängigkeit:
Objekte, an deren Planung ich beteiligt war, prüfe ich nicht.

Anerkennung

Brandmelde- & Alarmierungsanlagen

Elektrische Anlagen inkl. Sicherheits­stromversorgung

Weitere Qualifikation

Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen (VdS)

Mitgliedschaften & Zusammenarbeit

Logo Deutsches Rotes Kreuz Wasserwacht, Referenzkunde ISB SchröderVDI-Mitgliedschaft Patrick Schröder, Prüfsachverständiger ISB Schröder HamburgVDE-Mitgliedschaft Patrick Schröder, Prüfsachverständiger ISB Schröder HamburgVdS-Zertifizierung Patrick Schröder, ISB Schröder, Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen nach VdS 2871

Was Sie von der Zusammen­arbeit mit einem unabhängigen Prüf­sach­verstän­digen erwarten dürfen.

Ein Prüfsachverständiger ist mehr als ein formaler Stempel. Er ist Übersetzer zwischen Norm, Technik und Betrieb.

Prüfung anfragen

01

Rechtssicherheit

Prüfberichte, die einer Plausibilitätskontrolle durch Behörden standhalten: verständlich formuliert, nachvollziehbar dokumentiert.

02

Technische Klarheit

Eindeutige Aussagen statt vager Hinweise. Wenn etwas nicht passt, benenne ich es. Wenn es vertretbar ist, erkläre ich, warum.

03

Pragmatische Wege

Bei komplexen Bestandssituationen suche ich gemeinsam mit Planung und Betrieb tragfähige, normkonforme Lösungen.

04

Verlässlichkeit

Termintreue, klare Kommunikation, kurze Wege. Ein Ansprechpartner, von der Anfrage bis zum übergebenen Bericht.

Was Auftraggeber sagen.

Anonymisierte Stellungnahmen aus Planungs- und Betreiberprojekten. Auf Wunsch stelle ich Ihnen passende Referenzen direkt aus Ihrem Bauumfeld zur Verfügung.

Klare Aussagen, ein verständlicher Bericht und ein Ansprechpartner, der auch komplexe Bestandssituationen mit Augenmaß bewertet. Genau das, was wir brauchen.

Generalplaner, Hochbau

Projektleitung TGA

Termintreue Prüfung, fundierte Empfehlungen und eine pragmatische Haltung, wo Normen Spielraum lassen. Wir arbeiten gerne wieder zusammen.

Kommunale Liegenschaft

Technisches Gebäudemanagement

Herr Schröder erklärt Sachverhalte so, dass auch nicht-elektrotechnische Beteiligte Entscheidungen souverän treffen können.

Architekturbüro

Inhaberin

Typischer Ablauf einer Zusammen­arbeit.

Transparent von der ersten Nachricht bis zum übergebenen Prüfbericht. Ich biete kurze Wege und klare Reaktionszeiten.

Schritt 01

Anfrage

Per Mail, WhatsApp, Brieftaube, telefonisch oder direkt über das Buchungstool. Sie wählen den Weg.

Schritt 02

Angebot & Terminvorschlag

Sind alle Infos da, kommt das Angebot – im Regelfall mit Terminvorschlag – innerhalb von 48 Stunden.

Schritt 03

Rückfragen, falls nötig

Fehlen Infos zum Umfang, frage ich kurz per Mail nach.
Das Angebot folgt direkt im Anschluss.

Schritt 04

Bestätigung

Sie bestätigen Terminvorschlag und Angebot – formlos genügt.

Schritt 05

Terminbestätigung

Sie erhalten eine verbindliche Terminbestätigung von mir.

Schritt 06

Unterlagen vorab

Ideal: relevante Unterlagen werden mir spätestens 2 Tage vor der Prüfung digital bereitgestellt.

Schritt 07

Prüfung vor Ort

Ich komme vorbei und führe die Prüfung durch. Strukturiert und mit moderner Messtechnik. Mängel werden direkt besprochen.

Schritt 08

Prüfbericht

Lässt sich der Bericht erstellen, kommt er meistens am Folgetag, spätestens aber innerhalb einer Woche.

Prüfung abgeschlossen

Prüfung anfragen

Typischer Ablauf einer Zusammen­arbeit.

Transparent von der ersten Nachricht bis zum übergebenen Prüfbericht. Ich biete kurze Wege und klare Reaktionszeiten.

Schritt 01

Anfrage

Per Mail, WhatsApp, Brieftaube, telefonisch oder direkt über dasBuchungstool – Sie wählen den Weg.

Schritt 02

Angebot & Terminvorschlag

Sind alle Infos da, kommt das Angebot – im Regelfall mit Terminvorschlag – innerhalb von 48 Stunden.

Schritt 03

Rückfragen, falls nötig

Fehlen Infos zum Umfang, frage ich kurz per Mail nach.
Das Angebot folgt direkt im Anschluss.

Schritt 04

Bestätigung

Sie bestätigen Terminvorschlag und Angebot – formlos genügt.

Schritt 05

Terminbestätigung

Sie erhalten eine verbindliche Terminbestätigung von mir.

Schritt 06

Unterlagen vorab

Ideal: relevante Unterlagen werden mir spätestens 2 Tage vor der Prüfung digital bereitgestellt.

Schritt 07

Prüfung vor Ort

Ich komme vorbei und führe die Prüfung durch. Strukturiert und mit moderner Messtechnik. Mängel werden direkt besprochen.

Schritt 08

Prüfbericht

Lässt sich der Bericht erstellen, kommt er meistens am Folgetag, spätestens aber innerhalb einer Woche.

Häufig gestellte Fragen

Gerne können Sie weitere Fragen direkt telefonisch oder per Mail stellen.

Was ist der Unterschied zwischen der baurechtlichen Prüfung und der VdS-Prüfung?

Die baurechtliche Sachverständigenprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und durch die jeweilige Prüfverordnung geregelt, in Hamburg die PrüfVO Hamburg. Sie dient dem Nachweis gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Die VdS-Prüfung nach Klausel 3602 ist dagegen versicherungsrechtlich motiviert und Voraussetzung für bestimmte Versicherungsleistungen im Schadensfall. Beide Prüfungen führe ich als zugelassener Prüfsachverständiger und anerkannter VdS-Sachverständiger durch.

Ist meine sicherheitstechnische Anlage überhaupt prüfpflichtig?

Ob eine Sachverständigenprüfpflicht besteht, hängt von Gebäudetyp, Nutzungsart und der jeweiligen Landesbauordnung ab. In der Regel sind sicherheitstechnische Anlagen in Sonderbauten prüfpflichtig, also in Krankenhäusern, Schulen, Hotels, Versammlungsstätten, Beherbergungsbetrieben und größeren Gewerbeobjekten. Die PrüfVO Hamburg benennt konkrete Anlagentypen und Schwellenwerte.

Sprechen Sie mich kurz an, ich sage Ihnen in wenigen Minuten, ob in Ihrem Fall eine Prüfpflicht besteht.

Welches Prüfintervall gilt für die Prüfung von Brandmeldeanlagen?

Die wiederkehrende Prüfung von Brandmeldeanlagen durch einen Prüfsachverständigen ist in der Regel alle drei Jahre vorgeschrieben. Grundlage ist die jeweilige Prüfverordnung des Landes, in Hamburg die PrüfVO Hamburg. Bei wesentlichen Änderungen an der Anlage ist eine erneute Prüfung unabhängig vom laufenden Intervall erforderlich.

Sind Sie unsicher, welche Fristen für Ihre BMA gelten? Ich gebe Ihnen schnell eine verlässliche Einschätzung.

Welches Prüfintervall gilt für die Prüfung von elektrischen Anlagen?

Das Prüfintervall für die Prüfung nach DGUV V3 ist vom Betreiber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Die Durchführungsanweisung macht hier Vorschläge zwischen einem und vier Jahren.

Die Prüfung nach VdS 2871 / SK 3602 ist im Regelfall jährlich erforderlich. In Absprache mit der Versicherung ist jedoch eine Verlängerung des Intervalls, zum Beispiel auf zwei Jahre, möglich.

Die Prüfung nach PrüfVO ist in der Regel alle drei Jahre erforderlich.

Sind Sie unsicher, welche Fristen für Ihre Anlage gelten? Ich gebe Ihnen schnell eine verlässliche Einschätzung.

Welche Informationen sind für die Angebotserstellung erforderlich?

Für ein konkretes Angebot benötige ich Informationen zum Umfang der Prüfung, zum Beispiel die Anzahl der Zentralen, Melder oder Leuchten. Diese Angaben lassen sich häufig aus alten Prüfberichten, Wartungsnachweisen oder der Anlagendokumentation entnehmen.

Am einfachsten ist eine Anfrage über mein Buchungstool. Gerne können Sie mir aber auch die vorhandenen Unterlagen direkt zusenden.

Was passiert, wenn bei der Prüfung Mängel festgestellt werden?

Ein festgestellter Mangel ist kein Grund zur Panik. Im Prüfbericht dokumentiere ich alle Mängel klar und nachvollziehbar. Die Behebung erfolgt durch Ihren Fachbetrieb.

Ob eine Nachprüfung erforderlich ist, entscheide ich im Einzelfall. Ist keine Nachprüfung notwendig, benötige ich innerhalb der gesetzten Frist entsprechende Nachweise, zum Beispiel Fotos oder Videos. Das Ziel ist immer eine rechtssichere, betriebsfähige Anlage.

Was sollte ich für die Sachverständigenprüfung vorbereiten?

Damit die Prüfung reibungslos ablaufen kann, sollten folgende Punkte im Vorfeld geklärt und vorbereitet sein:

Unterlagen
Als Prüfgrundlage benötige ich die Genehmigungsunterlagen. In der Regel sind das die Bescheide, der Brandschutznachweis bzw. das Brandschutzkonzept sowie gegebenenfalls der Prüfbericht dazu. Zusätzlich benötige ich die letzten Prüfberichte der jeweiligen Anlagen. Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein, das teile ich Ihnen dann gesondert mit.
Am einfachsten ist es, wenn Sie mir die Unterlagen vorab per E-Mail oder Cloud-Link zusenden. Alternativ halten Sie die entsprechenden Ordner vor Ort bereit.

Zugang und Ansprechpartner
Zu allen relevanten Bereichen der Anlage muss Zugang möglich sein. Außerdem sollte eine orts- und anlagenkundige Person vor Ort sein, die bei Fragen zur Verfügung steht.

Instandhaltungsfirma bzw. Errichter
Bei der Prüfung von Stromerzeugungsaggregaten und Brandmeldeanlagen ist die Anwesenheit der Instandhaltungsfirma oder des Errichters zwingend erforderlich.

Mögliche Beeinträchtigungen
Im Rahmen der Prüfung kann es zu kurzzeitigen Beeinträchtigungen kommen: Bei der Prüfung von Brandmelde und Alarmierungsanlagen ist eine laute Alarmierungsprobe notwendig. Bitte informieren Sie Nutzer oder Mieter vorab entsprechend.
Bei der Prüfung des Stromerzeugungsaggregates kann es zu kurzen Unterbrechungen der Stromversorgung von ca. 15 Sekunden kommen, zum Beispiel bei Aufzügen.

Was im Detail für Ihre Anlage benötigt wird, kläre ich vorab gemeinsam mit Ihnen. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Für alle, die Verantwortung für Sonderbauten tragen.

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Sprechen wir über Ihr Objekt.

Patrick Schröder, Prüfsachverständiger für Brandmeldeanlagen und sicherheitstechnische Anlagen bei ISB Schröder Hamburg

Eine kurze Nachricht reicht. Sie erhalten zeitnah eine fachliche Einschätzung und einen Terminvorschlag.

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Ingenieur- und Sachverständigenbüro Schröder

Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen gem. PPVO Hamburg.

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